Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Anwendungsbereich – Geltung
- § 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
- § 3 Anmeldung und Zahlungsbedingungen
- § 4 Ummeldungen
- § 5 Rücktritt durch die teilnehmende Person
- § 6 Zeitmessung
- § 7 Regelwidriges Verhalten
- § 8 Siegerehrungen
- § 9 Zusatzleistungen
- § 10 Änderung und Ausfall der Veranstaltung
- § 11 Haftungsausschluss
- § 12 Datenschutz
- § 13 Widerrufsrecht
- § 14 Gerichtsstand
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
Der Mitteldeutsche Marathon wird nach den Bestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) unter Aufsicht des Landessportbundes Sachsen-Anhalt veranstaltet. Veranstalter des Mitteldeutschen Marathons ist der run e. V. (Talamtstraße 7, 06108 Halle (Saale)).
Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den teilnehmenden Personen und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und teilnehmender Person.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
Startberechtigt ist jede Person, die das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensjahr erreicht hat.
Das Mitführen von Babyjoggern oder Hunden ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Sportgeräte, die in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden oder des Publikums der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden.
Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden oder Gäste gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.
Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmenden nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz der teilnehmenden Person dieser auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, ihre gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen. Mit Empfang der Startunterlagen erklärt die teilnehmende Person verbindlich, dass gegen ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Für einzelne Disziplinen kann jeder teilnehmenden Person entsprechend ihrer avisierten Zielzeit ein Startblock zugeordnet werden. Die teilnehmende Person muss sich in diesem Fall in diesen oder einem hinteren Startblock zum Start aufstellen. Nachmeldende Personen werden zwingend dem letzten Startblock zugeordnet.
§ 3 Anmeldung und Zahlungsbedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung ist ausschließlich online über die Website der Veranstaltung möglich. Anmeldungen per Telefax, Telefon oder E-Mail werden nicht angenommen. Mit der Anmeldung gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Organisationsvertrages ab, welches durch die Bestätigung des Veranstalters angenommen wird.
- Doppelanmeldungen: Jede Person kann sich nur einmal für eine Disziplin anmelden. Bei versehentlichen doppelten Anmeldungen durch ein und dieselbe Person in der gleichen Disziplin wird die Zweitanmeldung nach entsprechender Mitteilung storniert. Der zu viel gezahlte Betrag wird erstattet, jedoch behält der Veranstalter für den administrativen Aufwand der Rückabwicklung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € ein. Ein Anspruch auf einen zweiten Startplatz für eine andere Person entsteht durch eine Doppelbuchung nicht.
- Teilnehmerlimit: Der Veranstalter behält sich vor, für einzelne Disziplinen organisatorische Limits festzulegen. Anmeldungen, die dieses Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
2. Zahlungsbedingungen
Das Meldegeld (Organisationsbeitrag zzgl. Entgelt für gebuchte Zusatzleistungen) wird mit der Anmeldung sofort fällig. Der Veranstalter nimmt Entgelte für Zusatzleistungen ggf. im Namen und auf Rechnung Dritter ein.
- Zahlungsweise: Zahlungen können ausschließlich per Überweisung oder über die auf der Website angebotenen Zahlweisen erfolgen.
- Zahlungsverzug: Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. bei fehlendem Zahlungseingang nach zwei Banktagen werden grundsätzlich gelöscht.
- Nachmeldungen: Bei Nachmeldungen in den Meldebüros ist Barzahlung oder (je nach Verfügbarkeit) eine bargeldlose Zahlung möglich.
3. Startunterlagen und Abholung
Der Veranstalter stellt unmittelbar vor der Veranstaltung eine Meldebestätigung im Benutzerkonto der teilnehmenden Person zur Verfügung. Ohne den darauf enthaltenen persönlichen Bestätigungscode ist keine Teilnahme möglich.
- Abholung: Die Startunterlagen sind unter Vorlage der Meldebestätigung persönlich im Meldebüro abzuholen.
- Vollmacht: Eine Abholung durch Dritte ist nur in Verbindung mit einer persönlich unterschriebenen Vollmacht der teilnehmenden Person möglich.
- Minderjährige: Bei minderjährigen Personen muss zwingend eine vom Sorgeberechtigten persönlich unterschriebene Einverständniserklärung vorgelegt werden, andernfalls ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
- Nichtabholung: Ein Postversand der Unterlagen erfolgt nicht. Werden die Startunterlagen nicht abgeholt, erfolgt keine Rückerstattung des Organisationsbeitrags. Zudem entfällt in diesem Fall ersatzlos der Anspruch auf alle gebuchten Zusatzleistungen.
- Prüfungspflicht: Die Startunterlagen sind sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
4. Rücktritt und Übertragbarkeit (Gutschein)
Die Teilnahmeberechtigung sowie die Startnummer sind persönlich und nicht auf Dritte übertragbar.
- Gutscheinlösung: Bis zum regulären Meldeschluss der aktuellen Veranstaltung besteht unter „Mein Konto“ die Möglichkeit, unwiderruflich vom Start zurückzutreten und den bereits gezahlten Betrag ohne Bearbeitungsgebühr in einen Gutschein umzuwandeln.
- Gültigkeit: Dieser Gutschein kann von einer anderen Person zur Zahlung genutzt werden, ist jedoch ausschließlich bis zum regulären Meldeschluss der aktuellen Veranstaltung gültig und verfällt danach.
- Einlösung: Der Gutschein ist nur einmalig nutzbar, eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Einlösung in den Meldebüros vor Ort ist ausgeschlossen. Eine eventuell nicht genutzte Restsumme verfällt. Der Gutschein ist nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinierbar.
- Ausschluss bei Drittanbieter-Gutscheinen: Startplätze, die unter Einlösung von Aktions- oder Rabattgutscheinen von Drittanbietern (z. B. laufen.de) gebucht wurden, sind von der Umwandlung in einen neuen Gutschein sowie von jeglicher Auszahlung ausgeschlossen. Tatsächlich in Geld geleistete Zahlungen an den Veranstalter für gebuchte Zusatzleistungen können hingegen gemäß den vorstehenden Bedingungen in einen Gutschein umgewandelt werden.
5. Disqualifikation
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn:
- bei der Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht wurden,
- die Person einer offiziellen Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt,
- der Verdacht besteht, dass die teilnehmende Person nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
§ 4 Ummeldungen
Ein Disziplinwechsel (z. B. Umbuchung auf längere oder kürzere Strecken) innerhalb derselben Veranstaltung ist vorbehaltlich freier Kapazitäten und behördlicher Genehmigungen für bereits angemeldete Personen möglich. Es wird eine neue Meldung erstellt. Der bereits gezahlte Organisationsbeitrag wird für die Ummeldung angerechnet.
Bei Ummeldung auf eine günstigere Disziplin erfolgt keine Rückzahlung der Differenz. Bei einer Umbuchung auf eine teurere Disziplin ist der Differenzbetrag zu dem zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden höheren Organisationsbeitrag zu zahlen. Bei Umbuchung in eine günstigere Kategorie verbleibt es bei dem dafür geltenden Organisationsbeitrag. Wenn keine Zahlung erfolgt, wird die Ummeldung widerrufen.
Zusätzlich fällt für jede Umbuchung nach dem regulären Anmeldeschluss in den Meldebüros eine gesonderte Umbuchungspauschale von 5,- EUR an.
§ 5 Rücktritt durch die teilnehmende Person
Nach erfolgter Anmeldung besteht bei Nichtantritt, auch im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Rückerstattung des Meldegeldes oder Ausstellung eines Gutscheines für eine folgende Veranstaltung. Ausgenommen davon ist die Buchung der Zusatzleistung „Rücktrittsrecht“.
Durch die Buchung der Zusatzleistung „Rücktrittsrecht“ wird ausschließlich der tatsächlich in Geld an den Veranstalter gezahlte Betrag (inklusive selbst bezahlter Zusatzleistungen) abzüglich des Entgelts für die Zusatzleistung „Rücktrittsrecht“ zurückerstattet. Beträge, die im Buchungsprozess durch die Einlösung von Gutscheinen (insbesondere Aktionsgutscheine von Drittanbietern wie z. B. laufen.de) abgedeckt wurden, sind von der Erstattung ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Zusatzleistung „Rücktrittsrecht“ im Buchungsprozess ausgewählt wurde.
Die Erstattung erfolgt nach Prüfung des Vorgangs im Anschluss an die Veranstaltung. Der Rücktritt muss mindestens einen Tag vor Öffnung der Meldebüros online unter „Mein Konto“ oder formlos schriftlich angezeigt werden. Bitte verzichten Sie auf die Übermittlung medizinischer Informationen.
§ 6 Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt mittels Einwegtransponder, der an der Startnummer befestigt ist. Diese darf nicht geknickt bzw. verändert werden, da sonst die Zeitmessung nicht garantiert werden kann. Eine Rückgabe des Transponders ist nicht erforderlich.
Es werden die Brutto- und Nettozeiten erfasst. Die Platzierung erfolgt gemäß der DLO ausschließlich per Bruttozeiten.
Einsprüche werden ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletik-Verbandes bearbeitet. Ein Protest gegen die Platzierung ist innerhalb von 30 Minuten nach Bekanntgabe der inoffiziellen Ergebnisliste an das Kampfgericht zu stellen.
§ 7 Regelwidriges Verhalten
Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird die teilnehmende Person von der Wertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Die Startnummer ist auf der Brust zu tragen. Alternativ ist die Nutzung eines Laufgürtels gestattet, sofern die Startnummer lesbar und von vorn sichtbar ist.
Die Begleitung von teilnehmenden Personen mit Fahrrädern etc. ist nicht gestattet. Wird eine teilnehmende Person von einem nicht genehmigten Fahrrad oder anderem Begleitfahrzeug begleitet und betreut, erfolgt ihre sofortige Disqualifikation.
Die Nutzung leistungssteigernder Mittel ist nicht gestattet und kann zur Disqualifikation führen.
Die teilnehmende Person erklärt mit der Teilnahme an der Veranstaltung, dass keine weiteren Vorteile und Zahlungen von Dritten empfangen werden, die über den tatsächlichen Aufwand zur Teilnahme an der Veranstaltung hinausgehen.
Das Aufstellen bzw. der Start in einem Startblock, der vor dem zugewiesenen Startblock erfolgt, führt zur Disqualifikation.
§ 8 Siegerehrungen
Präsente zur Siegerehrung werden ausschließlich im Rahmen der Siegerehrungen ausgegeben. Ein Anspruch auf nachträgliche Übergabe besteht nicht.
§ 9 Zusatzleistungen
Ansprüche auf bestellte Zusatzleistungen, die bis zum Veranstaltungstag nicht genutzt oder abgeholt werden, verfallen mit Ende der Veranstaltung. Ein Anspruch auf nachträgliche Übergabe besteht nicht.
§ 10 Änderung und Ausfall der Veranstaltung
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund von behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen oder diese komplett abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber der teilnehmenden Person.
Die Rückerstattung des Organisationsbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf die teilnehmende Person entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dieser Anteil geringer war.
§ 11 Haftungsausschluss
Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Dienstleister und Helfenden. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Personenschäden sind der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken oder Schäden der teilnehmenden Person im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für teilnehmende Personen mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird durch den Veranstalter keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte oder medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände der teilnehmenden Person durch vom Veranstalter beauftragte Dritte.
Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern von der teilnehmenden Person selbst zu tragen. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache der teilnehmenden Person, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung des Veranstalters wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.
§ 12 Datenschutz
(1) Die von der teilnehmenden Person bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt primär zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertrages (inkl. Zeitmessung und medizinischer Betreuung) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Soweit externe Dienstleister (z. B. für Zeitmessung, Bezahlsysteme oder Medaillengravur) eingesetzt werden, erfolgt die Weitergabe der Daten ausschließlich im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen.
(3) Ausführliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, insbesondere zur Veröffentlichung von Ergebnislisten, zur Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung sowie zu Ihren Rechten als betroffene Person, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Widerrufsrecht
Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 14 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Halle (Saale).
Halle (Saale), Juli 2026