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22. Mitteldeutscher Marathon | Der Metropolmarathon zwischen Leipzig und Halle (Saale) | 12. Oktober 2025

Hinweise an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Im Sinne einer reibungslosen Durchführung der Veranstaltung bitten wir um Deine Unterstützung!

Bitte nutze immer die rechte Fahrbahn, sofern dies verkehrsrechtlich angezeigt ist. Wenn es möglich ist, nutze die Gehweg.

Überschreitet nicht das Ziellimit. Unsere Ordner sind berechtigt, Teilnehmende aus dem Wettkampf zu nehmen, wenn die Überschreitung des Zeitlimits droht.

Bitte beachte die besonderen Gefahren bei Querung von Straßen und achte auf den fließenden Verkehr!

Der Marathon führt durch diverse Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. Die Wege dürfen nicht verlassen werden.

 

Gesundheitstipps

  • Vor dem Lauf

    Gesundheitscheck

    Dieser ist sehr wichtig, um gesund das Ziel zu erreichen, denn selbst ein wiederholt erfolgreich absolvierter Marathon ist keine Garantie für einen risikofreien Gesundheitszustand!

    Wichtiger Bestandteil hierbei ist das Belastungs-EKG, eine internistische als auch eine orthopädische Untersuchung. Die sportmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung sollte nicht älter als 1 Jahr sein. Über 40-Jährige sollten eine derartige Untersuchung jährlich durchführen lassen.

    Die richtige Ausrüstung ist das A und O

    Die Laufschuhe sollten bereits gut eingelaufen sein. Die Sportkleidung sollte ebenfalls getestet werden, im Fall, dass die Materialien nicht vertragen werden oder unangenehm sitzen. Am besten sollte man die Ausrüstung einige Tage vor dem Wettkampf packen, um im Stress und der Aufregung nichts zu vergessen. Beim Packen sollte man an alle Eventualitäten denken und sich vorbereiten (Sonne, Regen, Blasen an den Füßen, gerissene Schnürsenkel, …)

    Trainingsintensität und -umfang

    Es können keine allgemein gültigen Regeln aufgestellt werden, ein gut ausgeprägter Fettstoffwechsel ist jedoch ein wichtiges Anforderungskriterium.

    Regelmäßige lange, lockere Läufe von min. 2 Stunden bzw. 20 km sind eine gute Richtlinie, der Umfang kann, je nach Anforderung/ Gesundheitszustand behutsam gesteigert werden. Die Anteile des Trainings im vorgesehenen Marathontempo sollten ebenfalls stetig steigen.

    In jeder 4. Trainingswoche sollte die Regeneration im Vordergrund stehen. Dabei wird der Laufumfang herab gesetzt. Ergänzend kann Kraft-/Beweglichkeitstraining durchgeführt werden. Einen Monat vor dem Wettkampf bietet sich ein Halbmarathon gut als Trainingsreiz an.

    Die letzten 1 bis 2 Wochen vor dem Wettkampf sollten ruhig gestaltet werden, da sonst die Gefahr einer Überbelastung besteht.

    Man sollte circa drei Liter Wasser, über den Tag verteilt trinken. Diese Menge ist bei sportlicher Betätigung nötig, um einer Dehydrierung des Körpers vorzubeugen. Bei höheren Außentemperaturen steigt der Flüssigkeitsbedarf deutlich an.

     

  • Der Tag vor dem Lauf

    Am Tag vor dem Lauf: maximal ruhiges Training, höchstens 30 Minuten für gut Trainierte, ansonsten aussetzen. Wichtig für alle: VIEL TRINKEN!

    Gute Planung der Wettkampftage ist wichtig, um den Körper nicht noch mehr Stress auszusetzen. Man sollte sich informieren über die Wettkampfstrecke, wann und wo Verpflegungspunkte bereitstehen etc. Falls man von außerhalb anreist, lohnt es sich, einen Tag im Voraus anzureisen. Somit hat man die Möglichkeit, sich bereits an die Umgebung und die Wetterbedingungen zu gewöhnen.

    Letzter Abend: Ausreichend Kohlenhydratreiche Nahrung zu sich nehmen, jedoch nicht über den Hunger hinaus, danach entspannt und nicht zu spät schlafen gehen.

    Am Morgen des Marathons spätestens 3 bis 4 Stunden vor dem Start ein kohlenhydratreiches, jedoch leichtverdauliches Frühstück zu sich nehmen. Auf Kaffee, Milch oder fetthaltige Nahrungsmittel sollte verzichtet werden – was und wieviel man isst, sollte vorher ausprobiert werden. Es ist wichtig, vor dem Lauf etwas zu essen. Es ist nicht nur gefährlich, einen Marathon auf nüchternen Magen zu laufen, es treten zudem auch schneller Ermüdungserscheinungen ein, was einen Tempoverlust nach sich zieht.

     

  • Während des Laufs

    Trink oft, aber nicht viel auf einmal. Mehr als ca. 200 ml Flüssigkeitszufuhr verträgt der Magen nicht.

    Auf süße Getränke verzichten - Diese können nur langsam für den Flüssigkeitsbedarf verwertet werden.

    Gründlich kauen während des Laufs, da sonst selbst Bananen schwer im Magen liegt.

    Das Wasser mit etwas Kochsalz versetzen, um Körper mit Nährstoffen zu versorgen.

    Bedenke, dass die Energie aus z. B. einer Banane erst nach 2 Stunden dem Körper zur Verfügung steht und deshalb nicht für den Schlusssport, sondern eher für die ersten Stunden geeignet ist.

    Der Blutzuckerspiegel sollte immer hoch gehalten werden – d. h. Kohlenhydratspeicher durch Obst auffüllen

    Achtung bei Hitze! Unbedingt einen Sonnenschutz auf dem Kopf und der Haut tragen! Mehr trinken, als gewöhnlich – circa 1 Liter pro Stunde!

    Um sich abzukühlen, lieber das Wasser auf den Kopf kippen, als mehr als einen Liter zu trinken (auch die Verdauung von Flüssigkeit benötigt Energie – diese fehlt dem Körper für die Muskulatur, außerdem liegt es schwer im Magen).

     

  • Nach dem Lauf

    In den Tagen nach dem Marathon sollte man sich ausruhen, um die leeren Kohlenhydratspeicher wieder aufzufüllen.

    Durch viel Trinken kann der enorme Flüssigkeitsverlust reguliert werden.

    Aktive Erholung durch Massagen, Sauna oder heiße Bäder entspannen die Muskeln.

    Nicht sofort mit dem gewohnten Training anfangen – der Körper braucht ein paar Tage Ruhe, um Kraft zu tanken. Langsam an das Training rantasten – kurze, lockere Läufe, Radfahren oder schwimmen eignet sich sehr gut.

    Die Regeneration gehört zum Training dazu, wie das eigentliche Training!

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Platz- und Hausordnung

§ 1 Präambel

Diese Haus- und Platzordnung (nachfolgend Hausordnung genannt) soll zu den Veranstaltungen des run e. V. einen reibungslosen und störungsfreien Verlauf gewährleisten. Die Bezeichnung „Teilnehmer“ und „Zuschauer“ bezieht sich auf beide Geschlechter.

Die Hausordnung gilt für alle ausgewiesenen Veranstaltungsflächen, auf und entlang der offiziellen Strecken, insbesondere aber an den Start- und Zielorten sowie in den Räumlichkeiten, die für die Veranstaltungen genutzt werden (nachfolgend Veranstaltungsgelände genannt).

Mit dem Betreten der benannten Orte und Räumlichkeiten erkennen die Teilnehmer und Besucher diese Hausordnung an. Diese Hausordnung gilt nicht für Einsatzkräfte.

§ 2 Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.

§ 3Aufenthalt

3.1 Teilnehmer

Teilnehmer dürfen sich auf den vom Veranstalter festgelegten Strecken und Orten (z. B. Meldebüro, Verpflegungspunkte, usw.) aufhalten. Teilnehmer sind dabei durch ihre Startnummer legitimiert.

Nach Veranstaltungsende ist das Veranstaltungsgelände unverzüglich zu verlassen.

3.2 Besucher

Besucher dürfen sich entlang der offiziellen Strecken ohne Altersbeschränkung aufhalten. Teilbereiche, die den Teilnehmern vorbehalten sind, dürfen nicht betreten werden.

Nach Veranstaltungsende ist das Veranstaltungsgelände unverzüglich zu verlassen.

3.3 Fahrzeuge

Im gesamten Veranstaltungsgelände herrscht grundsätzlich Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte und nicht motorisierte Fahrzeuge. Ein Befahren des Geländes ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters gestattet und muss in jedem Fall mit äußerster Vorsicht und einer maximalen Geschwindigkeit von 10 km/h erfolgen.

Bestimmten Personen ist das Parken mit ihren Fahrzeugen am Veranstaltungsgelände seitens des Veranstalters erlaubt.

Der Veranstalter ist berechtigt Fahrzeuge, welche unberechtigterweise während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände parken, abzuschleppen.

Auch die Benutzung von nicht motorisierten Fahrzeugen und Sportgeräten wie beispielsweise Fahrräder, Scooter, Inline Skates, Skateboards und Rollschuhe ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt.

Bei Zuwiderhandeln können Fahrzeuge oder Sportgeräte durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst in Verwahrung genommen werden. Der Besitzer erhält einen Verwahrungsschein als Bestätigung. Die Aushändigung an den Besitzer erfolgt nach Veranstaltungsende frühestens sieben Tage nach Veranstaltungsende im Organisationsbüro des run e. V. in der Talamtstraße 7, 06108 Halle (Saale) ausschließlich gegen Vorlage des Verwahrungsscheins. Zur Abgeltung des entstandenen Aufwandes werden die verwahrten Gegenstände nur gegen einen Pauschalbetrag von € 100,- ausgehändigt. Gegenstände, die bis 14 Tage nach Veranstaltungsende nicht von ihren Besitzern abgeholt werden, gehen in die Verfügungsgewalt des Veranstalters über.

Fahrräder, Spiel- und Sportgeräte dürfen weder auf Wegen, Zugängen und Abgängen oder auf Besucherflächen abgestellt oder mittels Schlosses oder Kette an Gegenständen fixiert werden, wenn diese ein Hindernis oder eine Stolpergefahr darstellen. Der Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen sind berechtigt, diese Fahrräder, Spiel- oder Sportgeräte durch das Zerstören der Fixiereinrichtung (des Schlosses oder der Kette) zu entfernen und im Organisationsbüro des run e. V. zu verwahren. Zur Abgeltung des entstandenen Aufwandes werden die verwahrten Gegenstände nur gegen einen Pauschalbetrag von € 100,- ausgehändigt. Gegenstände, die nicht bis 14 Tage nach Veranstaltungsende von ihren Besitzern nicht abgeholt werden, gehen in die Verfügungsgewalt des Veranstalters über. Ein Kostenersatz für die zerstörte Fixiereinrichtung besteht nicht.

§ 4 Zutrittskontrollen

4.1 Sicherheit

Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich jeder Teilnehmer und Besucher einverstanden, dass er sich einer eventuellen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst unterzieht.

Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – darauf hin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Personen berechtigt, Bekleidungsstücke, Kleiderbeutel und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen. Hierzu können auch technische Hilfsmittel und Geräte eingesetzt und verwendet werden.

4.2 Beschränkter Zugang

Für Teilbereiche des Veranstaltungsgeländes ist eine Akkreditierung notwendig. Jeder Besucher ist verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst, und auf Verlangen auch der Polizei, seine Einlassberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen, oder seine sonstige Berechtigung nachzuweisen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt.

4.3 Platzverweis

Bei Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, ist der Veranstalter und der Sicherheits- und Ordnungsdienst berechtigt, diese des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

Ein Anspruch der verwiesenen Teilnehmer auf Erstattung von Startgebühren ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 5 Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.

Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungsdienstes sowie den Durchsagen Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

Alle Ein- und Ausgänge sowie die Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.

Unbeschadet dieser Haus- und Platzordnung können erforderliche weitere Anforderungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der Polizei oder des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist Folge zu leisten.

Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, sind aufgefordert, Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse in den auf dem Veranstaltungsgelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Dabei sind auch vorhandene Möglichkeiten der Mülltrennung zu nutzen.

§ 6 Verbote

Wenn nicht ausdrücklich vom Veranstalter gestattet, wird allen Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, untersagt, folgende Gegenstände auf die Veranstaltungsgelände zu bringen oder einen der folgenden Gegenstände mitzuführen:

  1. Waffen jeder Art
  2. Sachen und Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können
  3. Flaschen, Krüge oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind
  4. Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge)
  5. Sperrige Gegenstände wie Leitern, Grillausrüstungen, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer
  6. rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder sonstiges politisches Propagandamaterial
  7. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände sowie Laserpointer
  8. Größere Mengen von Papier oder Papierrollen
  9. Mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente wie z. B. Megaphone, Gasdruckfanfaren etc.
  10. Alkoholische Getränke aller Art
  11. Tiere
  12. Foto- und Videokameras (außer für private Zwecke) oder sonstige professionelle Ton- oder Bildaufnahmegeräte
  13. Werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter
  14. andere Objekte, die die Sicherheit und/oder das Ansehen Einzelner der Veranstaltung oder des Veranstalters beeinträchtigen könnten 

Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Haus- und Platzordnung dem zuständigen Verantwortlichen des Sicherheits- oder Ordnungsdienstes.

Personen, welche verbotene Gegenstände im Sinne dieser Hausordnung mit sich führen, wird der Zutritt auf das Gelände verwehrt und diese des Platzes verwiesen. Werden Personen mit verbotenen Gegenständen am Gelände angetroffen, ist der Sicherheitsdienst berechtigt, die Gegenstände ersatzlos einzuziehen.

Wenn vom Veranstalter nicht ausdrücklich gestattet, wird allen Personen untersagt:

  1. eine bedrohliche Situation für das Leben oder die Sicherheit von einem selbst oder von anderen herbeizuführen oder eine andere Person in irgendeiner Weise zu gefährden
  2. zu irgendeinem Zeitpunkt Personenschaden oder Sachschaden zu verursachen 
  3. sich in einer Art und Weise zu benehmen, die andere als provokativ, bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend interpretieren könnten
  4. Bereiche, die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind bzw. deren Zutrittsberechtigung nicht für diese Bereiche gilt, zu betreten
  5. Politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, links- oder rechtsradikale Parolen zu äußern und Embleme zu verbreiten
  6. Mit Gegenständen aller Art zu werfen, oder Flüssigkeiten aller Art zu verschütten, insbesondere, wenn dies in Richtung anderer Personen erfolgt
  7. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen
  8. Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen
  9. Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und ähnliches zu besteigen oder zu übersteigen
  10. Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
  11. Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände durch das Wegwerfen von Gegenständen, Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen etc. zu verunreinigen
  12. Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen
  13. Sound, Bilder, Beschreibungen oder Veranstaltungsinhalte im Ganzen oder Einzelnen (außer für private Zwecke) aufzunehmen, zu übermitteln oder in anderer Weise über das Internet oder andere Medien zu verbreiten oder andere Personen dabei zu unterstützen
  14. Fotografien oder Bilder, die auf dem Veranstaltungsgelände gemacht werden, gewerblich zu verbreiten
  15. Übermäßig Alkohol zu konsumieren

Jede Zuwiderhandlung im Sinne dieser Haus‐ und Platzordnung wird wie folgt geahndet:

  1. der Besucher wird des Veranstaltungsgeländes verwiesen 
  2. der Veranstalter erteilt dem Besucher für die Dauer der Veranstaltung ein Platzverbot 
  3. die Rechte des Inhabers des Hausrechts, insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, bleiben unberührt; 

§ 7 Verhalten im Falle von Schlechtwetter

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen einer Schlechtwetterfront alle Teilnehmer und Besucher eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen. Diesbezügliche Hinweise (Anweisungen durch Sicherheitsdienst, Durchsagen und anderen elektronischen Anzeigen) durch den Veranstalter sind unbedingt zu beachten.

§ 8 Verhalten in Notfällen

Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, Gewaltausschreitungen etc.) müssen umgehend der Sicherheits- und Ordnungsdienst oder die zuständigen Einsatzkräfte informiert werden.

§ 9 Verhalten bei Räumung oder Evakuierung sowie drohender Überfüllung

Im Falle einer notwendigen Räumung bzw. Evakuierung ist unbedingt Ruhe zu bewahren und den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes, der Einsatzkräfte sowie Durchsagen und anderen elektronischen Anzeigen unbedingt Folge zu leisten.
Sollte eine Überfüllung von Teilbereichen des Veranstaltungsgeländes drohen, kann es zu teilweisen Sperren und Zutrittsbeschränkungen kommen.

Bei drohender Überschreitung der Gesamtkapazität kann es zur Errichtung von Sperren an den Ein- und Ausgängen der Veranstaltungsgelände kommen. Diese Sperren werden auf Anweisung der Veranstaltungsbehörde oder der Sicherheitsbehörde durch die Einsatzkräfte der Polizei mit Unterstützung von Sicherheitskräften des Veranstalters errichtet.

§ 10  Foto- und Filmaufnahmen

Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, willigen unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Fotografien, Live- Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. §23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt.

§ 11  Haftung

Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Für die vom Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Insoweit haftet der Veranstalter nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Veranstalters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.

Der Veranstalter
im Oktober 2018

Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

  1. Der Mitteldeutsche Marathon wird nach den Bestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) unter Aufsicht des Landessportbundes Sachsen-Anhalts veranstaltet. Veranstalter des Mitteldeutsche Marathons ist der run e. V. (Talamtstraße 7, 06108 Halle (Saale)).

  2. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und teilnehmender Person. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der teilnehmenden Person erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

  1. Startberechtigt ist jede Person, die das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensjahr erreicht hat.

  2. Das Mitführen von Babyjoggern oder Hunden ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

  3. Sportgeräte, die in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmenden oder des Publikums der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden.

  4. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden oder Gäste gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen.

  5. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmenden nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz der teilnehmenden Person dieser auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

  6. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, ihre gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen. Mit Empfang der Startunterlagen erklärt die teilnehmende Person verbindlich, dass gegen ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

  7. Für einzelne Disziplinen kann jeder teilnehmenden Person entsprechend ihrer avisierten Zielzeit ein Startblock zugeordnet werden. Die teilnehmende Person muss sich in diesem Fall in diesen oder einem hinteren Startblock zum Start aufstellen. Nachmeldende Personen werden zwingend dem letzten Startblock zugeordnet.

§ 3 Anmeldung

  1. Die Anmeldung, welche das verbindliche Angebot der teilnehmenden Person an den Veranstalter darstellt, ist ausschließlich durch Anmeldung über die Website der Veranstaltung möglich. Anmeldungen per Telefax oder Telefon sowie sonstige Anmeldungen per E-Mail werden nicht angenommen.

  2. Jede teilnehmende Person kann sich selbst nur einmal für eine Disziplin anmelden. Doppelte Anmeldungen in der gleichen Disziplin werden nicht akzeptiert, d. h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder auf Rückerstattung des Organisationsbeitrages.

  3. Mit der verbindlichen Abgabe des Angebots durch die teilnehmende Person werden durch die Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Für die Startberechtigung muss der Organisationsbeitrag beim Veranstalter fristgerecht eingegangen sein.

  4. Der Veranstalter behält sich vor, eine teilnehmende Person jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese entweder bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, sie einer Sperre durch den DLV bzw. IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass die teilnehmende Person nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

  5. Das Meldegeld, bestehend aus dem Organisationsbeitrag zzgl. des Entgelts für gebuchte Zusatzleistungen wird mit der Anmeldung sofort zur Zahlung fällig. Der Veranstalter nimmt Entgelte für Zusatzleistungen ggf. im Namen und auf Rechnung Dritter ein.

  6. Zahlungen können ausschließlich per Überweisung oder den auf der Website angebotenen alternativen Zahlweisen erfolgen. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. fehlenden Zahlungseinganges nach zwei Banktagen werden grundsätzlich gelöscht. Nachmeldungen in den Meldebüros sind per Barzahlung oder je nach Verfügbarkeit bargeldlos möglich.

  7. Der Veranstalter stellt unmittelbar vor der Veranstaltung eine Meldebestätigung im Konto der teilnehmenden Person zur Verfügung. Diese Meldebestätigung enthält einen persönlichen Bestätigungscode, der bei der Abholung im Meldebüro vorgelegt werden muss. Ohne Bestätigungscode ist keine Teilnahme möglich. Es erfolgt keine Rückzahlung des Organisationsbeitrages bei Nichtvorlage.

  8. Die Startunterlagen müssen persönlich bzw. unter Vorlage einer persönlich unterschriebenen Vollmacht der teilnehmenden Person gemeinsam mit der Meldebestätigung im Meldebüro abgeholt werden.
    Eine Zusendung der Unterlagen ist nicht möglich.

  9. Bei minderjährigen Personen muss eine vom Sorgeberechtigen persönlich unterschriebene Bestätigung zur Teilnahme des Minderjährigen vorgelegt werden. Eine Teilnahme ist sonst nicht möglich. Es erfolgt keine Rückzahlung des Organisationsbeitrages bei Nichtvorlage.

  10. Die Startunterlagen sind sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.

  11. Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein persönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar.

  12. Bis zum regulären Meldeschluss besteht auf der Website der Veranstaltung unter „Mein Konto“ die Möglichkeit, unwiderruflich vom Start zurückzutreten und die bereits gezahlten Beträge in einen Gutschein umzuwandeln, der bis zum regulären Meldeschluss Gültigkeit hat. Dieser Gutschein kann dann von einer anderen Person zur Zahlung genutzt werden. Der Gutschein verfällt mit Ablauf der regulären Meldefrist. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Der Gutschein ist nur einmalig nutzbar. Die Einlösung des Gutscheins in den Meldebüros ist nicht möglich. Die nicht genutzte Restsumme verfällt mit der Buchung des Gutscheins. Der Gutschein ist nicht mit anderen Gutscheinen oder Aktionen kombinierbar.

  13. Der Veranstalter kann für einzelne Disziplinen ein organisatorisches Limit festsetzen, der in der Ausschreibung der betroffenen Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

§ 4 Ummeldungen

  1. Ein Disziplinwechsel (z. B. Umbuchung auf längere oder kürzere Strecken) innerhalb derselben Veranstaltung ist vorbehaltlich freier Kapazitäten und behördlicher Genehmigungen für bereits angemeldete Personen möglich. Es wird eine neue Meldung erstellt. Der bereits gezahlte Organisationsbeitrag wird für die Ummeldung angerechnet. Bei Ummeldung auf eine günstigere Disziplin erfolgt keine Rückzahlung der Differenz. Der Differenzbetrag, der zu dem zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende höhere Organisationsbeitrag, ist zu zahlen. Bei Umbuchung in eine günstigere Kategorie verbleibt es bei dem dafür geltenden Organisationsbeitrag. Wenn keine Zahlung erfolgt, wird die Ummeldung widerrufen.

  2. Zusätzlich fällt für jede Umbuchung nach dem regulären Anmeldeschluss in den Meldebüros eine gesonderte Umbuchungspauschale von 5,- EUR an.

§ 5 Rücktritt durch die teilnehmende Person

  1. Nach erfolgter Anmeldung besteht bei Nichtantritt, auch im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Rückerstattung des Meldegeldes oder Ausstellung eines Gutscheines für eine folgende Veranstaltung. Ausgenommen davon ist die Buchung der Zusatzleistung „Rücktrittsrecht“.

  2. Durch die Buchung der Zusatzleistung „Rücktrittsrecht“ wird der gezahlte Betrag abzüglich der Zusatzleistung „Rücktrittsrecht“ zurückerstattet. Zahlungen per Gutschein werden nicht zurückerstattet. Die Erstattung erfolgt nach Prüfung des Vorgangs nach der Veranstaltung. Der Rücktritt muss mindestens ein Tag vor Öffnung der Meldebüros online unter „Mein Konto“ oder formlos schriftlich angezeigt werden. Bitte verzichten Sie auf die Übermittlung medizinischer Informationen.

§ 6 Zeitmessung

  1. Die Zeitmessung erfolgt mittels Einwegtransponder, der an der Startnummer befestigt ist. Diese darf nicht geknickt bzw. verändert werden, da sonst die Zeitmessung nicht garantiert werden kann. Eine Rückgabe des Transponders ist nicht erforderlich. 

  2. Es werden die Brutto- und Nettozeiten erfasst. Die Platzierung erfolgt gemäß der DLO ausschließlich per Bruttozeiten.

  3. Einsprüche werden ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Deutschen-Leichtathletik-Verbandes bearbeitet. Ein Protest gegen die Platzierung ist innerhalb von 30 Minuten nach Bekanntgabe der inoffiziellen Ergebnisliste an das Kampfgericht zu stellen.

§ 7 Regelwidriges Verhalten

  1. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird die teilnehmende Person von der Wertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Die Startnummer ist auf der Brust zu tragen. Alternativ ist die Nutzung eines Laufgürtels gestattet, sofern die Startnummer lesbar und von vorn sichtbar ist.

  2. Die Begleitung von Teilnehmern mit Fahrrädern etc. ist nicht gestattet. Wird eine teilnehmende Person von einem nicht genehmigten Fahrrad oder anderem Begleitfahrzeug begleitet und betreut, erfolgt ihre sofortige Disqualifikation.

  3. Die Nutzung leistungssteigernder Mittel ist nicht gestattet und kann zur Disqualifikation führen.

  4. Die teilnehmende Person erklärt mit der Teilnahme an der Veranstaltung, dass keine weiteren Vorteile und Zahlungen von Dritten empfangen werden, die über den tatsächlichen Aufwand zur Teilnahme an der Veranstaltung hinausgehen.

  5. Das Aufstellen bzw. der Start in einem Startblock, der vor dem zugewiesenen Startblock erfolgt, führt zur Disqualifikation.

§ 8 Siegerehrungen

  1. Präsente zur Siegerehrung werden ausschließlich im Rahmen der Siegerehrungen ausgegeben. Ein Anspruch auf nachträgliche Übergabe besteht nicht.

§ 9 Zusatzleistungen

  1. Ansprüche auf bestellte Zusatzleistungen, die bis zum Veranstaltungstag nicht genutzt oder abgeholt werden, verfallen mit Ende der Veranstaltung. Ein Anspruch auf nachträgliche Übergabe besteht nicht.

§ 10 Änderung und Ausfall der Veranstaltung

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund von behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen oder diese komplett abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber der teilnehmenden Person.

  2. Die Rückerstattung des Organisationsbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf die teilnehmende Person entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Anteil geringer war.

§ 11 Haftungsausschluss

  1. Die Haftung des Veranstalters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Dienstleistern und Helfenden. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

  2. Personenschäden sind der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet - außer bei Vorsatz - nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken oder Schäden der teilnehmenden Person im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für teilnehmende Personen mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird durch den Veranstalter keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte oder medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.

  4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände der teilnehmenden Person durch vom Veranstalter beauftragte Dritte.

  5. Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern von der teilnehmenden Person selbst zu tragen. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache der teilnehmenden Person, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung des Veranstalters wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

§ 12 Datenerhebung und -verwertung

  1. Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung der teilnehmenden Person auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

  2. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der teilnehmenden Person in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Büchern, Vervielfältigungen (analoge oder digitale Filme, digitalen Datenträgern, etc.) können von den Veranstaltern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, weiterverarbeitet und veröffentlicht werden, soweit die sonstigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere des Kunsturhebergesetzes) eingehalten werden.

  3. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen Dritten (derzeit die Mika timing GmbH, Kürtener Straße 11 b, 51465 Bergisch Gladbach, www.mikatiming.de) zum Zweck der Zeitmessung, an weitere Dritte auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

  4. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Gravur von Medaillen während der Veranstaltung an einen kommerziellen Dienstleister (derzeit MSM – Masters, Swim & More Sportvermarktungs GmbH, Waldstr. 36, 82335 Berg) weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt die teilnehmende Person jedoch nicht zugleich, dass sie diese Dienstleistung nutzen möchte.

  5. Es werden personenbezogene Daten der teilnehmenden Person zur Darstellung von Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

  6. Es werden personenbezogene Daten der teilnehmenden Person zur Überprüfung und Darstellung des aktuellen Meldestatus im Internet veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. Der Veranstalter hat Vorkehrungen zu treffen, dass diese Daten nicht ohne Authentifizierung im Internet zugänglich sind.

  7. Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten sowie ggf. weitere Daten werden im Falle einer medizinischen Behandlung im Rahmen der Veranstaltung durch die die jeweilige Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung und Weitergabe der in Abs.1 genannten Daten zu diesem Zweck ein. Die individuelle ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) bleibt von dieser Einwilligung unberührt.

  8. Die teilnehmende Person kann der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten gemäß vorstehender Absätze 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen.

§ 13 Widerrufsrecht

  1. Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 14 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Halle (Saale).

Halle (Saale), November 2024

Datenschutzerklärung Soziale Medien

Unsere Social-Media-Auftritte

Diese Datenschutzerklärung gilt für folgende Social-Media-Auftritte

Datenverarbeitung durch soziale Netzwerke

Wir unterhalten öffentlich zugängliche Profile in sozialen Netzwerken. Die im Einzelnen von uns genutzten sozialen Netzwerke finden Sie weiter unten.

Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter etc. können Ihr Nutzerverhalten in der Regel umfassend analysieren, wenn Sie deren Website oder eine Website mit integrierten Social-Media-Inhalten (z. B. Like-Buttons oder Werbebannern) besuchen. Durch den Besuch unserer Social-Media-Präsenzen werden zahlreiche datenschutzrelevante Verarbeitungsvorgänge ausgelöst. Im Einzelnen:

Wenn Sie in Ihrem Social-Media-Account eingeloggt sind und unsere Social-Media-Präsenz besuchen, kann der Betreiber des Social-Media-Portals diesen Besuch Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Ihre personenbezogenen Daten können unter Umständen aber auch dann erfasst werden, wenn Sie nicht eingeloggt sind oder keinen Account beim jeweiligen Social-Media-Portal besitzen. Diese Datenerfassung erfolgt in diesem Fall beispielsweise über Cookies, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden oder durch Erfassung Ihrer IP-Adresse.

Mit Hilfe der so erfassten Daten können die Betreiber der Social-Media-Portale Nutzerprofile erstellen, in denen Ihre Präferenzen und Interessen hinterlegt sind. Auf diese Weise kann Ihnen interessenbezogene Werbung in- und außerhalb der jeweiligen Social-Media-Präsenz angezeigt werden. Sofern Sie über einen Account beim jeweiligen sozialen Netzwerk verfügen, kann die interessenbezogene Werbung auf allen Geräten angezeigt werden, auf denen Sie eingeloggt sind oder eingeloggt waren.

Bitte beachten Sie außerdem, dass wir nicht alle Verarbeitungsprozesse auf den Social-Media-Portalen nachvollziehen können. Je nach Anbieter können daher ggf. weitere Verarbeitungsvorgänge von den Betreibern der Social-Media-Portale durchgeführt werden. Details hierzu entnehmen Sie den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-Media-Portale.

Rechtsgrundlage

Unsere Social-Media-Auftritte sollen eine möglichst umfassende Präsenz im Internet gewährleisten. Hierbei handelt es sich um ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die von den sozialen Netzwerken initiierten Analyseprozesse beruhen ggf. auf abweichenden Rechtsgrundlagen, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke anzugeben sind (z. B. Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Verantwortlicher und Geltendmachung von Rechten

Wenn Sie einen unserer Social-Media-Auftritte (z. B. Facebook) besuchen, sind wir gemeinsam mit dem Betreiber der Social-Media-Plattform für die bei diesem Besuch ausgelösten Datenverarbeitungsvorgänge verantwortlich. Sie können Ihre Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Beschwerde) grundsätzlich sowohl ggü. uns als auch ggü. dem Betreiber des jeweiligen Social-Media-Portals (z. B. ggü. Facebook) geltend machen.

Bitte beachten Sie, dass wir trotz der gemeinsamen Verantwortlichkeit mit den Social-Media-Portal-Betreibern nicht vollumfänglich Einfluss auf die Datenverarbeitungsvorgänge der Social-Media-Portale haben. Unsere Möglichkeiten richten sich maßgeblich nach der Unternehmenspolitik des jeweiligen Anbieters.

Speicherdauer

Die unmittelbar von uns über die Social-Media-Präsenz erfassten Daten werden von unseren Systemen gelöscht, sobald Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt. Gespeicherte Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insb. Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke zu eigenen Zwecken gespeichert werden, haben wir keinen Einfluss. Für Einzelheiten dazu informieren Sie sich bitte direkt bei den Betreibern der sozialen Netzwerke (z. B. in deren Datenschutzerklärung, siehe unten).

Ihre Rechte

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ihnen steht außerdem ein Recht auf Widerspruch, auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Ferner können Sie die Berichtigung, Sperrung, Löschung und unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

Soziale Netzwerke im Einzelnen

Facebook

Wir verfügen über ein Profil bei Facebook. Anbieter dieses Dienstes ist die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland (nachfolgend Meta). Die erfassten Daten werden nach Aussage von Meta auch in die USA und in andere Drittländer übertragen.

Sie können Ihre Werbeeinstellungen selbstständig in Ihrem Nutzer-Account anpassen. Klicken Sie hierzu auf folgenden Link und loggen Sie sich ein: https://www.facebook.com/settings?tab=ads.

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